Liebe Eltern,
hier ist der Terminplan für das Schuljahr 2022/2023 (2. Halbjahr). Eventuelle Änderungen müssen wir uns vorbehalten; sie werden Ihnen jedoch rechtzeitig mitgeteilt.
30.01.-10.02. Elternsprechtage nach Vereinbarung (Information erfolgt rechtzeitig
durch die Klassenlehrer)
03.02.2023 Halbjahreszeugnisse für Kl.3/4 (Unterrichtsende für alle Klassen nach der
3.Stunde)
06.02.2023 Pädagogischer Tag / unterrichtsfrei / Betreuungsangebot (sog. Notfallgruppe)
s. Rücklaufzettel in der Anlage (Anmeldung bis 17.01. möglich)
20./21.02.2023 Rosenmontag und Faschingsdienstag ist schulfrei
(Bewegliche Ferientage/kein Betreuungsangebot)
06.03.2022 Gesamtkonferenz für Lehrer/Elternbeiratsvorsitzende (13.30 – 15.00Uhr)
(Termin für die Elternbeiratssitzung und für die Schulkonferenz wird noch bekannt gegeben)
03.04. – 21.04.2023 OSTERFERIEN (Beginn der Osterferien am 31.03.2023 nach der 3. Stunde)
02.05.2023 Fahrradturnier des MSC Rodenstein Fränkisch-Crumbach in der
Grundschule Wersau / Klassen 2-4 (Termin wird noch bekannt gegeben)
05.05.2023 Ausweichtermin Fahrradturnier
08.05.2023 Kennenlerntag – Info. zum Betreuungsangebot erfolgt rechtzeitig
19.05.2023 Beweglicher Ferientag nach Christi Himmelfahrt (kein Betreuungsangebot)
22.05.2022 Studientag der Lehrkräfte / unterrichtsfrei /
Informationen zum Betreuungsangebot folgen rechtzeitig
09.06.2023 Beweglicher Ferientag nach Fronleichnam (kein Betreuungsangebot)
13.06.2023 Ausflug ins Vivarium
21.06.2023 Fußballturnier der Grundschulen
(Teilnahme nur Schulmannschaft; Auswahl aus SuS Kl.3/4)
24.07. – 01.09.2023 SOMMERFERIEN /Zeugnisausgabe
(Beginn der Sommerferien am 21.07.2022 nach der 3.Stunde)
04.09.2023 Erster Schultag nach den Sommerferien
Ich möchte Sie, liebe Eltern darauf aufmerksam machen, dass Schülerinnen und Schüler unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen beurlaubt werden können. Entsprechende Anträge sind von den Eltern spätestens 3 Wochen vor Beginn des jeweiligen Urlaubs (wenn er vor einem Ferienabschnitt liegt) bzw. spätestens 3 Wochen vor Beginn des jeweiligen Ferienabschnittes (wenn der Urlaub nach diesem Ferienabschnitt liegt) bei der Schulleitung schriftlich zu stellen und zu begründen.
Die Schulleitung entscheidet nach Rücksprache mit dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin über die Beurlaubung. Der Antrag mit dem Entscheidungsvermerk wird aktenkundig gemacht.
Mit freundliche Grüßen
gez. E. Maas (Schulleiterin)